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Die IGS Obere Aar ist eine Schule, die von der 1. Klasse bis zur 10. Klasse führt.
Wir bieten integrative Phasen in der Grundstufe, den Stufen 5/6 und 7/8 ebenso an wie ( drei-) gegliederte Phasen in 9/10.
Die SchülerInnen können eine große Zahl von weiterführenden Qualifikationen und Abschlüssen erwerben.
Sie finden auf den Seiten der Stufen vielfältige, nützliche Informationen und Bilder.
Die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier.
Schulordnung der IGS Obere Aar
Etwa 1200 Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 5 und 20 Jahren besuchen unsere Schule. Die folgenden Regeln dienen einem freundlichen, von gegenseitiger Achtung getragenen Zusammenleben zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Sekretärinnen, Hausmeistern, Reinigungsfachkräften und weiteren Angestellten der Schule.
Jede Schülerin und jeder Schüler ist für ihr oder sein Handeln verantwortlich.
Körperliche und seelische Gewalt sowie Provokationen jeglicher Art werden an der Schule nicht geduldet. Konflikte werden offen miteinander besprochen und gemeinsam friedlich gelöst.
Waffen oder waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern verboten.
Ebenso ist das Rauchen auf dem Schulgelände verboten.
Auf dem Schulgelände gilt Benutzungsverbot für Handys, d.h. Handys werden für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Ausnahmen werden mit den Lehrern abgesprochen.
Jeder geht mit den persönlichen Sachen anderer ebenso sorgsam um wie mit schulischem Eigentum. Für entstandene Schäden haften die Verursacher.
Jeder hält seinen Arbeitsplatz in Ordnung, die Schule sauber, schützt die Pflanzen und Grünanlagen und vermeidet unnötigen Müll.
Jeder ermöglicht durch sein Verhalten ungestörtes Lernen und ein respektvolles Miteinander in der Lerngruppe. Dazu gehört insbesondere, einander zuzuhören, Probleme gemeinsam im Gespräch zu lösen und getroffene Entscheidungen zu akzeptieren.
Der Unterricht und alle anderen Veranstaltungen an der Schule beginnen und enden pünktlich. Ist eine Lehrerin oder ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht bei der Klasse oder dem Kurs, benachrichtigt die Sprecherin oder der Sprecher das Sekretariat.
Wird eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit aus dem Unterricht entlassen, so meldet er sich im Sekretariat, wo weitere Schritte eingeleitet werden. Fehlstunden müssen in jedem Fall schriftlich von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden.
Während des Unterrichts wird nicht gegessen und kein Kaugummi gekaut.
In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in den ihrer Klassenstufe zugewiesenen Pausenbereichen auf. Die Zuweisung wird durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer bekannt gegeben. Während einer Doppelstunde verbleiben die Schülerinnen und Schüler in ihrem Klasesn- bzw. Fachraum.
Nicht alle Situationen können durch die Schulordnung eindeutig geregelt werden. In Zweifelsfällen treffen die zuständigen Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungen, die im Einklang stehen mit den im Schulprogramm unter Punkt 2 formulierten Grundsätzen.
Maßnahmen bei Regelverstößen
Bei Verstößen gegen diese Regeln beraten die zuständigen Lehrerinnen und Lehrer über entsprechende Maßnahmen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler, bei schwerwiegenden oder wiederholten Regelverstößen auch die Erziehungsberechtigten, werden umgehend informiert. Darüber hinaus gilt folgende Regelung:
Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler während der Schulzeit das Schulgelände, so werden die Erziehungsberechtigten darüber verständigt, dass der oder die Betreffende im Laufe der folgenden Schulwoche einmalig in der 7. und 8. Stunde einen Schulsozialdienst übernehmen muss. Die gleiche Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler, die rauchend auf dem Schulhof angetroffen werden.
Wird eine Schülerin oder ein Schüler mit eingeschaltetem Handy angetroffen, so wird ihr oder ihm dieses Handy abgenommen. Es muss von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.
Kommt es bei Streitigkeiten zur Anwendung von Gewalt, so werden umgehend die Erziehungsberechtigten benachrichtigt. Die Beteiligten werden verpflichtet, eine einvernehmliche Lösung ihres Konfliktes zu finden. Weitergehende Maßnahmen sind im Einzelfall zu beraten.
Mit unserer Unterschrift bestätigen wir, dass wir die Schulordnung. der Gesamtschule Obere Aar akzeptieren.
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Name des Schülers/der Schülerin Ort/Datum
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Unterschrift des Schülers/ der Schülerin Unterschrift des Erziehungsberechtigten/
der Erziehungsberechtigten
1 Die Grenzen des Schulgeländes sind durch eine rote Linie deutlich sichtbar gekennzeichnet.
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